Laut Roger Keller, Sprecher der kantonalen Finanzdirektion, geschieht dies vor allem in drei Fällen: 1. Um herauszufinden, ob in der
Nähe von Grundstücken tatsächlich Emissonen vorkommen, die den Wert der Häuser mindern, etwa eine Hochspannungsleitung,
ein stinkendes Güllenloch oder eine laute Industrieanlage. 2. Um Ausbauten mit früheren Bildern zu vergleichen. So lässt sich die
deklarierte Wertsteigerung kontrollieren. Ein solcher Fall führte vergangenes Jahr zu einer Beschwerde beim Datenschützer.
3. Um die angegebenen Distanzen von Arbeitswegen nachzurechnen. Facebook-, Twitter oder Blogeinträge enthalten laut
Keller kaum Informationen, die für Steuererklärungen relevant sind. Andere Steuerämter achten auf die Wohnortangaben bei
Profilen in sozialen Netzwerken und vergleichen diese mit ihren Melderegistern. Bei Widersprüchen haken sie nach. Der Datenschutz
toleriert das Ermitteln via Internet, solange die Steuerämter auf öffentliche Quellen zugreifen, sagt Francis Meier, Sprecher des
Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.