1300 Selbstanzeigen im Kanton Zürich im Jahr 2013

Das Steueramt des Kantons Zürich verzeichnete 2013 doppelt so viele Selbstanzeigen wie im Vorjahr

Die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige für nicht deklarierte Einkommen und Vermögen besteht seit 2010. Alle Steuerpflichtigen können seither einmal in Ihrem Leben eine solche Anzeige machen. Sie müssen zwar die Nachsteuern auf zehn Jahre zurück bezahlen, erhalten aber keine Busse. Die vom Bund eingeführte Mini-Steueramnestie führte dazu, dass die Zahl der Selbstanzeigen 2010 im Kanton Zürich von zuvor 350 pro Jahr auf rund 1400 hochschnellte. Im Jahr 2012 waren es noch 850, heisst es in der Mitteilung des Kantonalen Steueramtes Zürich.

 

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