BVG-Mindestzinssatz 2026: Was die Anpassung für KMU bedeutet
Der BVG-Mindestzinssatz bleibt 2026 ein zentrales Thema in der Vorsorgeplanung. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus konkrete Auswirkungen auf Beitragspläne, Vorsorgekommunikation und die Wahl der Sammelstiftung.
Der Bundesrat legt jährlich den Mindestzinssatz im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge fest. Die Verzinsung wirkt sich direkt auf das Altersguthaben der Versicherten aus — und damit auf das spätere Rentenniveau. Für KMU ist die Diskussion mehr als eine technische Grösse: Sie beeinflusst Erwartungen der Belegschaft und die Attraktivität als Arbeitgeber.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen obligatorischem und überobligatorischem Teil. Im überobligatorischen Bereich verzinsen die Sammelstiftungen unterschiedlich — die effektive Gesamtverzinsung kann deutlich vom Mindestzinssatz abweichen. Ein jährlicher Vergleich der Vorsorgelösung lohnt sich, gerade bei Sammelstiftungen mit unterschiedlicher Deckungsgradentwicklung.
Wir empfehlen, die Vorsorgesituation 2026 strukturiert zu prüfen: Verzinsungspolitik der Stiftung, Umwandlungssatz, Risikoprämien und Verwaltungskosten. Eine Offerteinholung alle drei bis vier Jahre schafft Transparenz — auch wenn am Schluss kein Wechsel erfolgt.
