OECD-Mindeststeuer: Was die Umsetzung 2026 für Schweizer Gruppen bedeutet
Die OECD-Mindeststeuer von 15 Prozent ist in der Schweiz seit 2024 schrittweise in Kraft. 2026 zeigen sich die ersten praktischen Auswirkungen auf Veranlagung, Reporting und interne Prozesse — auch in Strukturen, die auf den ersten Blick nicht betroffen scheinen.
Die Ergänzungssteuer betrifft formell Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz ab 750 Millionen Franken. In der Praxis sind aber auch kleinere Schweizer Gesellschaften betroffen, wenn sie zu einer ausländischen Gruppe gehören, die diese Schwelle überschreitet. Genau hier entstehen in der Beratung 2026 die meisten Rückfragen.
Konkret heisst das: Beteiligungsstrukturen offenlegen, effektive Steuerbelastung pro Jurisdiktion ermitteln und die Datenflüsse zwischen Konzern und Schweizer Gesellschaft sauber aufsetzen. Wer das auf Excel-Basis löst, gerät schnell an Grenzen — Konsistenz und Nachvollziehbarkeit werden bei einer Prüfung wichtig.
Für rein binnenorientierte KMU ändert sich materiell wenig. Wer aber an grenzüberschreitenden Strukturen beteiligt ist, sollte 2026 nutzen, um die Prozesse zu stabilisieren — bevor der Reporting-Druck im Folgejahr steigt.
