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Vorsorge··3 Min Lesezeit

Säule 3a: Nachträgliche Einzahlungen — die ersten Erfahrungen aus 2026

Seit dem Steuerjahr 2025 können verpasste Beiträge in die Säule 3a unter bestimmten Voraussetzungen nachgeholt werden. 2026 zeigt sich, worauf es in der Umsetzung wirklich ankommt — und wo die häufigsten Stolpersteine liegen.

Die Möglichkeit, Beitragslücken der vergangenen Jahre zu schliessen, ist für viele Erwerbstätige attraktiv — vor allem bei höherem Einkommen und in Jahren mit ausserordentlichen Einkünften. Voraussetzung ist unter anderem ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Beitragsjahr als auch im Jahr der Nachzahlung.

In der Praxis sehen wir drei wiederkehrende Fragen: Welche Jahre können konkret nachbezahlt werden? Wie wird die Nachzahlung gegenüber der Steuerverwaltung deklariert? Und wie interagiert das mit einem Bezug für Wohneigentum oder einer geplanten Pensionierung? Eine saubere Planung über mehrere Jahre lohnt sich — punktuelle Entscheidungen lassen Potenzial liegen.

Wer 2026 erstmals nachzahlt, sollte die Bestätigung der Vorsorgeeinrichtung sorgfältig archivieren und die Deklaration in der Steuererklärung formal richtig anbringen. Rückfragen der kantonalen Steuerverwaltungen häufen sich derzeit erwartbar.